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Auf Kammergruppenebene wählen Sie
>> den/die Kammergruppenvorsitzenden/Kammergruppenvorsitzende,
>> den/die stellvertretenden Kammergruppenvorsitzenden/Kammergruppenvorsitzende,
>> eine beliebig hohe Zahl von Beisitzern/Beisitzerinnen.
Die Wahlen zum/zur Kammergruppenvorsitzenden und zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin finden im Rahmen einer Mitgliederversammlung zur Kammergruppenwahl zwischen dem 01. und 09. Juli 2010 statt. Den genauen Termin und Versammlungsort Ihrer Kammergruppe stellen wir Ihnen hier im Internet zur Verfügung, sobald uns dieser vorliegt.
Sie werden Anfang Juni 2010 zudem direkt angeschrieben und zu der Wahlveranstaltung Ihrer Kammergruppe eingeladen. Sollten Sie zum Termin Ihrer Kammergruppenwahlmitgliederversammlung verhindert sein, können Sie per Briefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen liegen der Einladung zur Wahlmitgliederversammlung bei. Das Rückporto trägt die Kammer.
Ihre Briefwahlunterlagen müssen vor Beginn der Wahlversammlung Ihrer Kammergruppe bei dem für Sie zuständigen Gruppenwahlleiter eingehen.
Die Beisitzer/Beisitzerinnen werden ebenfalls in der o.g. Wahl-Mitgliederversammlung gewählt. Eine Briefwahl ist bei der Wahl der Beisitzer/Beisitzerinnen nicht möglich.
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