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Die Mitglieder der Bezirksvertreterversammlung werden nicht direkt gewählt, sondern mittelbar über die
>> Wahl der Kammergruppenvorsitzenden,
>> Wahl über die Landeswahlliste.
Der/die Bezirksvorsitzende, der Stellvertreter/die Stellvertreterin und die Beisitzer/innen im Bezirksvorstand werden von der Bezirksvertreterversammlung gewählt.
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