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Als Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg können Sie kandidieren für das Amt:
>> des Präsidenten
>> eines der drei Vizepräsidenten
>> eines Vertreters der Innenarchitekten/Innenarchitektinnen, Garten- und Landschaftsarchitekten/innen, Stadtplaner/innen sowie im Baubereich gewerblich tätigen Architekten/Architektinnen.
Sie müssen für diese Kandidaturen nicht (!) Mitglied der Landesvertreterversammlung sein. Wählbar ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg.
So werden Sie Kandidat/-in für den Landesvorstand:
Zu wählen ist:
>> der Präsident/die Präsidentin
>> ein Vizepräsident/eine Vizepräsidentin der/die freier Architekt/freie Architektin ist,
>> ein Vizepräsident/eine Vizepräsidentin, der/die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als Architekt/in Hochbau steht,
>> ein weiterer Vizepräsident/eine weitere Vizepräsidentin,
>> ein Vertreter/eine Vertreterin der Innenarchitekten/innen,
>> ein Vertreter/eine Vertreterin der Garten- und Landschaftsarchitekten/innen,
>> ein Vertreter/eine Vertreterin der Stadtplaner/innen,
>> ein Vertreter/eine Vertreterin der im Baubereich gewerblich tätigen Architekten/innen.
Sie müssen von einem Mitglied der Landesvertreterversammlung schriftlich vorgeschlagen werden. Dabei sind für das Amt
>> des Präsidenten und der Vizepräsidenten alle LVV-Mitglieder
>> für die Vertreter der Fachrichtungen nur die LVV-Mitglieder der jeweiligen Fachrichtung
>> für den Vertreter der baugewerblich tätigen Architekten nur LVV-Mitglieder der Tätigkeitsart baugewerblich vorschlagsberechtigt.
Der Vorschlag muss, möglichst auf dem entsprechenden Wahlformblatt 2010 Nr. 4 bis zum 08. November 2010 beim Landeswahlleiter in der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden.
Zur Vorlage bei der Landesvertreterversammlung geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich auf einem Formblatt Kandidatenvorstellung der Wahlversammlung vorzustellen. Dieses Formblatt muss bis zum 08. November 2010, 18:00 Uhr beim Landeswahlleiter in der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden.
Gewählt wird auf der Landesvertreterversammlung am 26. und 27. November 2010, in einzelnen, geheimen Wahlgängen.
Für die Wahl der Vorstandsmitglieder ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Wird die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erreicht haben. In der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit das Los.
Anhang:
>> Wahlformblatt 2010 Nr. 4p: Wahlvorschlag Präsident/Präsidentin und Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen (PDF)
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