Wie werde ich 2010 Kandidat/in auf Landesebene?

(siehe auch §7 Wahlordnung)

Die Landesvertreterversammlung besteht aus 100 Mitgliedern zuzüglich von „Überhangmandaten“. Die Sitzverteilung auf die einzelnen Berufsgruppen (s. § 3 Abs. 2  der Satzung) erfolgt proportional zu ihrer Mitgliederzahl. Die

>> Vorsitzenden der Kammergruppen
>> Bezirksvorsitzenden und stellvertretenden Bezirksvorsitzenden
>> Mitglieder des Landesvorstands

sind automatisch Mitglieder der Landesvertreterversammlung.

So werden sie Kandidat/in auf der Landeswahlliste für die Landesvertreterversammlung:

Sie müssen von einem Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg vorgeschlagen werden. Jedes Mitglied darf beliebig viele Kandidaten vorschlagen. Sie dürfen sich nicht selbst vorschlagen!

Die Wahlvorschläge können jeweils bis zu acht Kandidaten enthalten und müssen von mindestens fünf Vorschlagsberechtigten unterschrieben sein.

Der Vorschlag muss auf dem  Wahlformblatt 2010 Nr. 3 erfolgen.

Der Vorschlag muss spätestens bis zum 26. April 2010, 18:00 Uhr beim Landeswahlausschuss in der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden.

Jeder Kandidat/jede Kandidatin erhält die Möglichkeit, sich mit einer kurzen Beschreibung den Wählerinnen und Wählern vorzustellen. Das dazugehörige Formblatt Kandidatenvorstellung steht ab 04. März 2010 (Datum für die Erstellung des Wählerverzeichnisses) zur Verfügung. Alle bis Montag, 26. April 2010, 18:00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle eingereichten Kurzvorstellungen werden in einer Broschüre veröffentlicht, die zusammen mit den Briefwahlunterlagen versandt wird. Sollten Sie keine Kurzvorstellung vornehmen wollen, so wird darauf in der Broschüre hingewiesen.

Gewählt wird per Briefwahl. Gewählt sind diejenigen Kandidaten/innen, die für ihre Berufsgruppe die meisten Stimmen erhalten haben.

Anhang:

>> Wahlformblatt Nr. 3  Wahlvorschlag für die Wahl der Landesvertreterversammlung (PDF)



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