Wie werde ich 2010 Kandidat/in auf Kammergruppenebene?

(siehe auch §6 der Wahlordnung)

Auf Kammergruppenebene können Sie kandidieren als:

>> Kammergruppenvorsitzende/r
>> stellvertretende/r Kammergruppenvorsitzende/r
>> Beisitzer/in

So werden Sie Kandidat/in für das Amt des/der Kammergruppenvorsitzenden bzw. Stellvertreters/in:

Sie müssen von einem Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg Ihrer Kammergruppe (entscheidend ist der Eintragungsort) vorgeschlagen werden. Sie dürfen sich nicht selbst vorschlagen!

Der Vorschlag muss auf dem Wahlformblatt 2010 Nr. 1 (Kandidatenvorschlag Kammergruppenvorsitz/Stellvertreter) erfolgen.

Der Vorschlag muss bis zum Montag, 26. April 2010, 18:00 Uhr beim Gruppenwahlleiter Ihrer Kammergruppe eingereicht werden.

Jeder Kandidat/jede Kandidatin erhält die Möglichkeit, sich mit einer kurzen Beschreibung den Wählerinnen und Wählern vorzustellen. Das dazugehörige Formblatt Kandidatenvorstellung steht im Internet ab 04. März 2010 (Datum für die Erstellung des Wählerverzeichnisses) zur Verfügung. Alle bis Montag, 26. April 2010, 18:00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle eingereichten Kurzvorstellungen werden in einer Broschüre veröffentlicht, die zusammen mit den Briefwahlunterlagen versandt wird. Sollten Sie keine Kurzvorstellung vornehmen wollen, so wird darauf in der Broschüre hingewiesen.

Gewählt wird auf der Wahl-Mitgliederversammlung oder per Briefwahl.

Für die Wahl des/der Kammergruppenvorsitzenden und des/der Stellvertreters/Stellvertreterin sollen die Kandidaten aus verschiedenen Tätigkeitsarten (freiberufliche Tätigkeit, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, privatrechtliches Arbeitsverhältnis, gewerbliche Tätigkeit im Baubereich) sein.

Als Vorsitzende/r ist gewählt, wer von den Kandidaten für dieses Amt die meisten Stimmen erhalten hat. Als stellvertretende/r Vorsitzende/r ist gewählt, wer für dieses Amt aus einer anderen Tätigkeitsart die meisten Stimmen erhält, es sei denn, es steht kein anderer Kandidat aus einer anderen Tätigkeitsart zur Verfügung; in diesem Fall ist der Kandidat/die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

So werden Sie Kandidat/-in als Beisitzer/-in:


Sie müssen bei der Wahl-Mitgliederversammlung kandidieren. Sollten Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, geben Sie Ihre (möglichst schriftliche)  Einverständniserklärung dem/r Kollegen/in mit, der/die Sie vorschlagen möchte.

Gewählt sind – auf Antrag in getrennten oder geheimen Wahlgängen – die Kandidaten/innen, die jeweils die meisten Stimmen erhalten. Die Tätigkeitsart spielt bei den Beisitzern keine Rolle.

Anhang:

>> Wahlformblatt 2010 Nr. 1: Wahlvorschlag Vorsitzende/r und stellvertretender Vorsitzende/r in der Kammergruppe (PDF)



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