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>> Herr Dr. Koch, warum haben Sie sich für das Ehrenamt des Vorsitzenden im Arbeitskreis Sachverständigenwesen zur Verfügung gestellt?
In Baden-Württemberg sind die Industrie- und Handelskammern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständig, auch wenn es um Fachgebiete geht wie „Schäden an Gebäuden“, „Immobilienwert-ermittlung“ oder „Architektenhonorare“, die uns Architekten besonders betreffen. So verstehe ich mich als Brückenbauer zwischen der Architektenkammer und der IHK in Sachverständigenangelegenheiten. Das Fundament bei der IHK ist der Sachverständigenausschuss, in den ich berufen wurde und der über die Bestellungsanträge entscheidet, und bei der Architektenkammer der Sachverständigenarbeitskreis, der grundsätzliche Fragen der Berufsausübung, der Ausbildung und Prüfung der Sachverständigen erörtert. Für den, der sich dort engagiert, eine spannende Aufgabe.
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Freier Architekt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Esslingen sowie Vorsitzender des Arbeitskreises Sachverständigenwesen: „Ehrenamtliche Tätigkeit gibt einem mehr, als sie einen kostet.“
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